Die amtliche Beglaubigung steht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der
angefertigten Übersetzung.
Alle Personenstandsurkunden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde,
Auszug aus dem Familienbuch, Scheidungsurteil u.s.w., werden zur Volage bei Behörden immer mit amtlicher Beglaubigung versehen.
Wer sich in einem anderssprachigen Land um eine Anstellung oder um einen Studienplatz im Ausland bewirbt, muss bei unterschiedlichen Behörden bzw. Arbeitgebern diverse Zeugnisse und Dokumente vorlegen.
In der Regel werden bei fremdsprachigen Dokumenten beglaubigte, das heißt durch einen vereidigten bzw. ermächtigten Übersetzer angefertigte, Übersetzungen verlangt.
Wichtig: Dokumente nie im Original, sondern als Kopie abgeben! Kopien deutscher Dokumente können meist bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung amtlich beglaubigt werden - gegen eine Gebühr.
Bei den Beglaubigungsverfahren Apostille und Legalisation wird lediglich die
formelle Echtheit des Dokumentes beurkundet, nicht deren inhaltliche Richtigkeit.